Ein Begriff, der in der Zeit von steigenden Immobilienpreisen in aller Munde ist.
Immobilien gegen Höchstgebot abzugeben, ist vor allem in angespannten Immobilienmärkten in Mode gekommen. Doch nicht immer führt ein Bieterverfahren auch zum gewünschten Erfolg.
Vollkommen verständlich ist, dass ein jeder Verkäufer für seine Immobilie den bestmöglichen Preis erzielen möchte.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Wunschpreisvorstellung aufgrund von Emotionen, Fleiß von eigen erbrachten Renovierungsleistungen (welche man gerne honoriert bekommen würde) oder der Tatsache, dass das neue Wunschobjekt sehr teuer sein wird, erzielt werden soll.
Sinnvoll ist ein Bieterverfahren immer dann, wenn aus verschiedenen Gründen kein Angebotspreis festgelegt werden kann oder keine Vergleichswerte existieren (wie bei Immobilien, welche umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig haben oder wenn keine Einigung zwischen Erben- bzw. Eigentümergemeinschaft zustande kommt).
Das Verfahren ist ein sicherer Weg, innerhalb von wenigen Wochen verhandlungsfähige Kaufgebote von solventen Kaufinteressenten zu erhalten.
Bei Immobilien, die man für sich selbst sucht, werden durch das Bieterverfahren aber oft viele potentielle Käufer abgeschreckt weil sie keinen konkreten Angebotspreis haben, auf dessen Basis sie finanziell planen können oder mit dem Verfahren einfach schlichtweg überfordert sind.
Sofern Kaufinteressenten zur Bezahlung der Immobilie eine Finanzierung benötigen, können sie diese mit ihrer Bank nicht bearbeiten, da der Endpreis bei einem Bieterverfahren noch nicht feststeht und somit die Kalkulationsgrundlage fehlt.
Vielen Interessenten ist solch ein Wettbewerbsverfahren aber einfach auch zuwider, da sie der Meinung sind, dass Käufer wie Verkäufer einer Immobilie einen Anspruch auf eine klare Preisorientierung haben.
Sie sehen also:
Das Bieterverfahren führt nicht immer zum gewünschten Erfolg, den bestmöglichen Preis zu erzielen. Oft führt es sogar dazu, dass am Ende, auch durch die Zeitspanne, womöglich alle Interessenten die Lust verlieren und abspringen. Schließlich sind gerade bei dem Start einer Immobilienveröffentlichung Interessenten „heiß“.
Als Immobilienexperten kennen wir uns mit allen Marketingstrategien, somit auch mit dem Bieterverfahren bestens aus.
Wir sind in der Lage, Sie im Bezug auf Ihre Immobilie zu beraten, ob dies das richtige Verfahren sein kann oder ob das sogenannte „nachträgliche Bieterverfahren“ zum gewünschten Erfolg verhelfen kann.
Ihr
Tobias Kessler